Abfahrten Sommer 2012:
April 2012 bis
Oktober 2012
Kreuzfahrt-Dauer:
7 Nächte, 8 Tage
Einschiffung:
Sonntag
Ein- und Ausschiffungs Ort:
Pontile Carmelo, Vibo Marina, Calabria, 30 km südlich vom Lamezia Terme Airport
Ausschiffung:
Sonntag, 10.00 - 20.00 Uhr
Route:
Vibo Marina-Lipari-Vulcano-Salina-Panarea- Strombolicchio-Stromboli-Tropea-Vibo Marina

Preistabelle für Törn 1: Liparische Inseln mit FTI für die Saison 2012

(für 1 Woche Urlaub auf der Florette, 7 Nä. mit An- und Rückflug plus Hafentransfer)

Die genauen Flugpreise sind noch nicht bekannt, werden aber nicht wesentlich von denen des letzten Jahres abweichen.

Paketpreis besteht aus: Flug-Basispreis + Kabinenpreis + Flugzuschläge/-abschläge Abflughäfen

Preis und Zeiten für die Kreuzfahrt

Zeiten nach Abfahrtstagen xx.04.-xx.05.12 xx.05.-xx.06.12 xx.06.-xx.06.12 xx.06.-xx.07.12 xx.07.-xx.08.
(genaue Angaben noch nicht bekannt) xx.10.-xx.10.12 xx.10.-xx.10.12 xx.09.-xx.10.12 xx.08.-xx.09.12
Flug-Basispreis inkl. Transfer: folgt folgt folgt folgt
Doppelkabine
Preis pro Person
644, - Euro 693, - Euro 791,- Euro 861,- Euro 882,- Euro
Zuschlag
Einzelbelegung
folgt folgt folgt folgt folgt
Kinderermäßigung, 1 Kind 2-16 Jahre 75% 75% 75% 75% 75%

 

Änderungen vorbehalten. Beachten Sie bitte, dass je nach Abflughaben und Reisezeit ein Zuschlag anfällt!

Bei Buchungen ohne Flug wird ein einmaliges Serviceentgelt von 20,- Euro pro Vollzahler erhoben.

Bei Saisonüberschneidungen gilt anteilig der Hotelpreis der jeweiligen Saison.

Bei Verlusten, Diebstahl, Beschädigungen oder Verspätungen durch höhere Gewalt wird keinerlei Haftung übernommen. Schäden durch Fahrlässigkeit Dritter und Gefährdungshaftung sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Teilnahme am Segeltörn und an sonstigen Veranstaltungen ist auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer muss Schwimmen können, Körperlich fit/ gesund sein und darf an keiner ansteckenden Krankheit leiden. Die Teilnahme an Tauchgängen erfolgt auf eigene Verantwortung, eine Haftung ist ausgeschlossen. Interessenten sollten im Besitz eines Befähigungsnachweises sowie eines ärztlichen Attestes über volle Tauchtauglichkeit sein.

Die Anordnung des Schiffsführers ist folge zu leisten. Grobe Zuwiderhandlung können den Ausschluss von der Reise zur Folge haben. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht. Bei vorzeitiger Beendigung der Reise durch den Teilnehmer besteht kein Rueckzahlungsanspruch. Führt höhere Gewalt zu einer Verlängerung, Verkürzung oder Änderung des Reiseverlaufs, so begründet dies keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Dies gilt auch für eventuell längere als übliche Hafenanliegezeiten.